Stadt Landau beabsichtigt Änderung der Grün-, Spiel- und Sportanlagensatzung

Hintergrund: Ruhestörungen und Vandalismus im Wohnpark am Ebenberg

Unter anderem soll das Abspielen von Tonwiedergabegeräten zwischen 22 und sechs Uhr morgens verboten werden, um die Ruhestörungen einzudämmen. (Foto: tom)

Landau. Bei einem Pressegespräch im Landauer Rathaus stellten Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron, gemeinsam mit Stefan Loritz, Leiter des städtischen Rechtsamts, sowie dem Leiter der städtischen Ordnungsabteilung Thomas Scholly, den Plan vor, die Grün- Spiel- und Sportanlagensatzung zu ändern. Voraussetzung ist die Zustimmung des Landauer Stadtrats bei seiner nächsten Sitzung.

Die Absicht die Satzung zu ändern, geht auf ein Quartiersgespräch im Wohnpark am Ebenberg Ende August zurück, bei dem viele Anwohner ihren Unmut über Verkehr, Vandalismus und nächtliche Ruhestörungen zum Ausdruck brachten. Daraufhin sah man bei der Stadt Landau Handlungsbedarf. So soll unter anderem das Abspielen von Tonwiedergabegeräten zwischen 22 und 6 Uhr untersagt werden, es sei denn, diese werden mit Kopfhörer benutzt. „Wir haben aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bebauung eine relativ hohe Grundruhe im Südpark, das führt dazu, dass sich der Schall von Musikwiedergabegeräten frei verteilt“, so Stefan Loritz. Weitergehende Einschränken, wie beispielsweise die Sperrung des Parks, seien nicht ohne weiteres möglich, weil die Örtlichkeit eine öffentliche und für alle Bürger zugängliche ist, so der Chef des Rechtsamtes weiter.

Mit der Kombination aus Satzungsänderung und verstärkten Kontrollen, sieht Bürgermeister Ingenthron den Gang in die richtige Richtung. „Schöne Regeln nutzen nichts, wenn sie nicht entsprechend kontrolliert werden“, so der Bürgermeister. Hierzu sollen im Vollzugsdienst der Stadt, der dann von sechs auf acht Kräfte anwachsen würde, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zwei weitere Stellen geschaffen werden. (tom)