©istock.com/Squaredpixels

Der sogenannte Generationenvertrag und die gesetzliche Rente sollten ursprünglich eine finanzielle Absicherung nach dem Austritt aus dem Berufsleben garantieren. Doch die Zahl der Beitragszahler wird immer weniger, die Zahl der Rentenempfänger dagegen steigt stetig an. Um im Alter dennoch eine ausreichende Rente zu erhalten, ist eine private Vorsorge mit entsprechenden Zusatzleistungen wichtig.

Befreiung und Rückzahlung von Beiträgen

Es gibt vor allem zwei Möglichkeiten, warum die Beiträge für eine private Altersvorsorge schon vor Ablauf der Vertragszeit ausgezahlt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn eine solche Vereinbarung auch mit der Versicherung abgeschlossen wurde.

Zum einen geht es um die Beitragsbefreiung, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit berufsunfähig wird, also aufgrund von gesundheitlichen Problemen seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Dann kommt zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die finanzielle Versorgung während der regulären Arbeitszeit auf. Weitere Informationen dazu gibt es unter dem Link https://www.wefox.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/. Als Zusatzleistung der privaten Altersvorsorge gelten die Beträge, die die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter bis zum Laufzeitende übernimmt.

Ebenfalls eine wichtige Zusatzleistung stellt zum anderen die Rückerstattung der bereits eingezahlten Beiträge dar, wenn der Versicherte vor dem Ende der Laufzeit versterben sollte. Dann können zumindest die Angehörigen des Verstorbenen das angesparte Geld erhalten – es wurde so also nicht umsonst gespart.

Rentenzahlung für einen garantierten Zeitraum

Eine zusätzliche Versicherung zur gesetzlichen Rente ist in jedem Fall eine sinnvolle Möglichkeit, um den Unterschied zum vorherigen Einkommen wenigstens teilweise auszugleichen. Eine weitere wichtige Zusatzleistung neben der Beitragsrückzahlung im Todesfall und der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist die Rentengarantie für einen bestimmten Zeitraum. Dafür wird im Vertrag eine Zeitspanne festgelegt, in der die monatlichen Beträge garantiert gezahlt werden. Diese zusätzliche Vereinbarung gilt auch, wenn der Versicherte bereits verstorben ist. Wie bei der Beitragsrückerstattung erhalten auch in diesem Fall die Verbliebenen die ausstehenden Zahlungen.

Bei allen Zusatzleistungen sollten Versicherte damit rechnen, dass die Rendite für ihre Einzahlung dementsprechend geringer ausfällt. Je nach Versicherung und Leistungspaket sind die Angebote unterschiedlich. Unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände und des aktuellen Einkommens sollte daher dem Abschluss einer Versicherung ein sorgfältiger Vergleich vorausgehen. In diesem Beitrag steht, welche Sparmöglichkeiten es außerdem gibt, um der Armut im Alter vorzubeugen.