Landau. Über 10.000 Verkehrsunfälle registrierte die Polizeidirektion Landau 2017. Fünf Polizeiinspektionen einschließlich einer Polizeiwache sind der Landauer Direktion untergeordnet. Zum Dienstbezirk gehören die Städte Landau, Bad Bergzabern, Germersheim, Annweiler, Edenkoben und Wörth sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim. Insgesamt steht die Polizeidirektion Landau im Dienst von nahezu 280.000 Menschen. Zahlreiche Landes- und Kreisstraßen sowie Teile der A65, der B9 und B10 fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Insgesamt 10.423 Verkehrsunfälle wurden im Bereich der Polizeidirektion Landau im letzten Jahr registriert. Im Vergleich zu 2016 nahm die Zahl der Verkehrsunfälle um 558 zu und stieg somit erstmalig in den fünfstelligen Bereich, ein Negativrekord.

Wie in den Jahren zuvor ist bei der Landauer Direktion aktuell wieder eine Kontrollgruppe im Einsatz, die sich verstärkt dem Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“ widmet. Hierzu werden im gesamten Direktionsbereich entsprechende Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dutzende sogenannte Handyverstöße wurden in den letzten drei Wochen festgestellt und zur Anzeige gebracht. Auch technische Mängel am Fahrzeug oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes wurden beanstandet. Laut einer Studie von Experten sind aktuell 10 Prozent aller Verkehrsunfälle und jeder zehnte Verkehrstote auf die Nutzung des Smartphones während der Fahrt zurückzuführen. So hantiert fast jeder zweite Fahrzeuglenker während der Fahrt mit dem Mobiltelefon. Insbesondere im vermeintlich langsamen Stadtverkehr kann die Ablenkung durch das Smartphone zu Verkehrsunfällen, insbesondere Auffahrunfällen führen, so zu lesen in der Verkehrsunfallstatistik 2017 der Polizeidirektion Landau. Die Straßenverkehrsordnung sagt im § 23 (1A) Folgendes: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgehoben oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Demnach ist unter anderem bereits das Wegdrücken eines eingehenden Anrufes strafbar. Seit 19.10.2017 wird für Nutzung des Handys am Steuer ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Endet die Nutzung in einer Gefährdung, erhöht sich der Betrag um 50 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat kommt hinzu. Bei einer Sachbeschädigung, die auf den Gebrauch des Mobiltelefons zurück zu führen ist, muss der Verursacher 200 Euro, verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot zahlen. Hinzu kommen Verwaltungskosten von etwa 30 Euro. In allen Fällen gibt es einen Punkt in Flensburg. Vergangene Woche wurden in der Stadt Landau wieder Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

Das Fernsehen interessierte sich ebenfalls für die Schwerpunktkontrolle. (Foto: tom)

Das PFALZ-ECHO war dabei und durfte der Polizei über die Schulter schauen. Die Einsatzgruppe, die die Kontrollen durchführt, zählt sieben Beamte. Hinzu kommen zwei Beamte in zivil, die an neuralgischen Punkten den Verkehr beobachten und auffällige Verkehrsteilnehmer dem sogenannten Anhalteposten melden, der diese aus dem Verkehr auf einen Parkplatz geleitet, wo die Ahndung des Vergehens vollzogen wird. Am Tag der Kontrollen wurden von 12.30 bis 15.30 Uhr 13 Handyverstöße und 16 Verkehrsteilnehmer, die ohne Sicherheitsgurt unterwegs waren, registriert. „Die Fahrzeuglenker zeigen sich bei einem Aufklärungsgespräch meist einsichtig. Manche jedoch leugnen ein Vergehen oder erfinden irgendwelche Ausreden“, so Polizeikommissar Pascal Göller, Einsatzeiter vor Ort. An 13 Einsatztagen mit Schwerpunktkontrollen wurden innerhalb der Polizeidirektion Landau insgesamt 191 unerlaubte Nutzungen des Mobiltelefons geahndet. „Meist wird das Vergehen von jüngeren Verkehrsteilnehmern begangen“, weiß Pascal Göller. „Darunter gibt es auch eine uneinsichtige Person, die man innerhalb kurzer Zeit dreimal mit dem Smartphone am Ohr erwischt hat, für die aber nach eigener Aussage ein Bußgeld keine Rolle spielt.“ Allerdings muss der Betroffene bei weiteren Vergehen der gleichen Art mit dem Einschreiten der Führerscheinstelle rechnen, die ihm eine Nachschulung mit anschließender Prüfung verordnen kann. (tom)