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Achtung! Falschgeld in Umlauf

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Landau kommt es immer wieder zu Fällen von Inverkehrbringen von Falschgeld. Am häufigsten werden die falschen Scheine auf Märkten oder in Einkaufsmärkten oder kleineren Einzelhandelsgeschäften in Umlauf gebracht.

Aus diesem Grund hat das Fachkommissariat K4 in Landau alle Standbetreiber des Landauers Weihnachtsmarktes nochmals mittels Flugblatt sensibilisiert und informiert.

Es wird von den Tätern jedoch nicht nur mit großen Banknoten bezahlt. Die Zahl der gefälschten 20 Euro-Scheine ist erheblich gestiegen. Alleine im November 2018 sind im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Landau insgesamt elf Fälle von falschen 20 Euro-Scheinen aufgetreten. Auf den ersten Blick ähnelt das Falschgeld sehr den echten Banknoten. Es gibt jedoch ein paar Sicherheitsmerkmale, mit denen die Echtheit der Scheine schnell und präzise überprüft werden kann.

– Durch die Verwendung spezieller Druckverfahren erhalten die Euro-Banknoten ihre einzigartige Oberflächenbeschaffenheit.

– Betrachten Sie die Banknote gegen das Licht. Das Porträt-Fenster, das Wasserzeichen und der Sicherheitsfaden werden sichtbar.

– Kippen Sie die Banknote. Der Folienstreifen zeigt das Porträt der Europa in einem durchsichtigen Fenster, und auf der Smaragdzahl bewegt sich beim Kippen ein Lichtbalken auf und ab.

Um die zusätzlichen Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten zu prüfen, benötigt man spezielle Hilfsmittel, wie z.B. eine UV-Lampe oder eine Prüfgerät.

Weitere Informationen finden Sie auf der Bundesbank-Website bzw. der Website der Europäischen Zentralbank:

http://www.bundesbank.de/falschgeld

https://www.ecb.europa.eu/euro/banknotes/security/html/index.de.html

Wenn Sie Falschgeld entgegennehmen und dies zu spät bemerken, informieren sie sofort die Polizei. Das Falschgeld sollte von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden, um Fingerabdrücke des Täters nicht zu vernichten. Verpacken Sie das Falschgeld am besten in einen Briefumschlag oder in eine Papiertüte.

Das Weitergeben von Falschgeld ist eine Straftat.

Für weitere Fragen steht die Polizei oder die Bank jederzeit zur Verfügung. (per)

Pfalz-Echo

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