Ausgangsbeschränkungen im Kreis Germersheim: Gesundheitsschutz hat Vorrang

Kreisverwaltung Germersheim erlässt Allgemeinverfügung

Aug bestimmten Plätzen im Landkreis wird eine Maskenpflicht gelten. (Foto: Freepik)

Germersheim. „Seit über sieben Tagen liegt die Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim deutlich über 100 und damit auf einem sehr hohen Niveau. (…) Die Lage ist sehr dynamisch mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko für unsere Bevölkerung. In dieser Notlage müssen wir schweren Herzens entsprechend der Direktive der Landesregierung sehr konsequente Maßnahmen treffen, die zunächst eine Woche gelten werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Nach intensiven Beratungen der zuständigen Ministerien der Landesregierung, der Aufsichtsbehörde ADD und den Fachleuten der Kreisverwaltung wurde gemeinsam entschieden, dass die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung zu erlassen hat.

Beschlossen wurde ein umfassendes Maßnahmenbündel nach dem Grundsatz: Gesundheitsschutz hat Vorrang. Es gilt, weiterhin Ansammlungen von Menschen und damit mögliche Kontakte zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen. Brechtel ergänzt: „Weiterhin sollten so viele Menschen sobald wie möglich geimpft werden. (…) Es gibt aktuell in den Senioreneinrichtungen keine Infizierten mehr! Dies zeigt, dass Impfen ein sehr wirksamer Schutz ist. Das ist eine Nachricht, die hoffungsvoll stimmt.“

Wesentliche Inhalte der Allgemeinverfügung, die ab Samstag, 27. Februar 2021 bis zunächst 7. März gültig ist:

  • Die Grundschulen sowie die Klassen eins bis vier der Förderschulen innerhalb des Landkreises bleiben weiterhin im Fernunterricht. Eine Notbetreuung ist möglich.
  • Kitas bleiben weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf.
  • Ab Samstag, 27.2. gelten im Kreis Germersheim Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten für zum Beispiel dringende Arztbesuche oder der Berufsausübung.
  • Für bestimmte öffentliche Räume, Straßen, Orte oder Plätze, bei denen die Gefahr besteht, dass sich viele Menschen auf engem Raum begegnen, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes. Die betroffenen Bereiche werden entsprechend ausgeschildert.
  • Die landesweit ab 1. März vorgesehenen sanften Lockerungen, beispielsweise für Friseure oder spezielle Bereiche des Einzelhandels können stattfinden, da hier entsprechende Hygienekonzepte vorliegen und die Infektionsgefahr minimal ist.

Auch Schnelltests an Schulen können helfen, diese möglichst rasch wieder zu öffnen, auch ein Stück weit unabhängig von hohen Inzidenzzahlen. Wie bereits berichtet, ist die Kreisverwaltung diesbezüglich im engen Gespräch mit dem Bildungsministerium.

„Wir wissen, wie belastend diese Einschränkungen sind, wie sehr sich alle Lockerungen wünschen. Dennoch ist diese gemeinsame Kraftanstrengung notwendig. Bitte helfen Sie mit, die Pandemie zu bekämpfen. Halten Sie sich bitte strikt an die Maßnahmen. Vermeiden Sie vor allem unnötige Kontakte und tragen Sie medizinische Masken. Dann sollten wir es gemeinsam schaffen, von den hohen Inzidenzwerten, die seit einigen Tagen leider konstant über dem Wert von 100 liegen, nachhaltig und dauerhaft herunterzukommen“, so der Appell von Landrat Dr. Fritz Brechtel. (per)