Bis wann ist Briefwahl möglich?

Landau. Die Stadtverwaltung Landau weist darauf hin, dass, wer einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt hat, ausschließlich per Briefwahl oder mit dem Wahlschein im Wahllokal wählen kann. Ohne Vorlage des Wahlscheins ist eine Teilnahme an der Wahl am Wahltag im Wahllokal nicht möglich.

Das gilt in Landau: Bei der Briefwahl können nur Wahlbriefe, die bis 18 Uhr am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, berücksichtigt werden. Wer die Unterlagen noch nicht zur Post gebracht hat, sollte seinen Wahlbrief darum am Besten direkt in einen der Briefkästen am Rathaus, Marktstraße 50, Landau in der Pfalz einwerfen. Alle Briefkästen des Rathauses werden am Wahltag um 18 Uhr nochmals geleert. Die Wähler:innen sind für den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt verantwortlich.