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Kein schöner Gedanke: Im Fall des eigenen Ablebens steht die Familie plötzlich vor dem finanziellen Ruin. Für die Absicherung der Angehörigen gibt es mehrere Optionen.

Gibt es in der Familie einen Alleinverdiener oder reicht bei Wegfall des Zweitverdienstes das Einkommen nicht mehr aus, sollte eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Deckungssumme in Betracht gezogen werden. Bei dieser Variante ändert sich die Deckungssumme während der gesamten Laufzeit nicht. Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, damit sie eine angemessene Versorgung der Angehörigen gewährleistet. Wenn zum Beispiel der Hinterbliebene zugunsten der Kinderbetreuung seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, die Witwen- und Waisenrente aber nicht ausreicht, muss die entstehende Versorgungslücke durch die Versicherungssumme ausgeglichen werden können. Auch sind eventuell laufende Kredite vorhanden, die weiterhin bedient werden müssen. Es ist bei der Entscheidung für eine Risikolebensversicherung sinnvoll, Tipps zu beherzigen, die für die Wahl einer Versicherung generell gelten.

Eheleute können über die sogenannte verbundene Risikolebensversicherung die Beitragshöhe senken, indem sie nur eine gemeinsame Police abschließen. Der Abschluss zweier Versicherungen ist mit Blick auf die Laufzeit und die Höhe der Versicherungssumme allerdings weitaus flexibler. Bei einer verbundenen Versicherung wird den Hinterbliebenen die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt, selbst wenn beide Partner, beispielsweise durch einen Unfall, ums Leben gekommen sind. Es ist also auch im Hinblick auf eine ausreichende Versorgung möglicher Kinder ratsam, beide Varianten zu prüfen.

Ehepaare mit hohem Vermögen sowie unverheiratete Paare sollten hingegen sogenannte Über-Kreuz-Verträge in Erwägung ziehen. Hierbei ist in beiden Verträgen der jeweilige Lebenspartner der Versicherte. Bei dieser Variante entgeht man der Zahlung von Erbschaftsteuer, die bei einer verbundenen Risikolebensversicherung bei Überschreiten der Freibetragsgrenze fällig wäre. Dieser Freibetrag ist zudem für unverheiratete Paare deutlich niedriger angesetzt als für verheiratete. Allein für die Absicherung von Familie oder Partner gibt es bereits mehrere Optionen, weswegen es wichtig ist, sich über diese und andere Varianten detailliert zu informieren, um die für den individuellen Fall am besten geeignete Lebensversicherung auszuwählen.

Hat das Paar gemeinsam eine Immobilie erworben, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten, denn sie ist vorteilhafter als eine Restschuldversicherung. Auch hierfür ist das Über-Kreuz-Modell sinnvoll, damit der hinterbliebene Partner die Versicherungssumme zur Kredittilgung verwenden kann. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Hinterbliebene auf der Restschuld sitzen bleibt.

Alleinerziehende können ihren minderjährigen Nachwuchs als Begünstigten einsetzen und einen Vormund bestimmen. Dieser verwaltet im Falle der Auszahlung die Versicherungssumme bis zur Volljährigkeit des Kindes. Wichtig zu wissen ist, dass eine Ausschüttung nur erfolgt, wenn ein Vormund benannt wurde. Volljährige Kinder erhalten die Prämie direkt ausbezahlt.