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Discoplex A65 könnte zum Event Center werden

Kandel. Die ehemalige Diskothek A65 in Kandel-Minderslachen könnte bald einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein professioneller Investor, der bereits das Nova Event Center in Darmstadt betreibt, hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Planung am 13. März sein Konzept vorgestellt.

Demnach soll durch Umbau des Gebäudes ein multifunktionales Event Center entstehen, das sowohl für Kongresse, Tagungen, Workshops und Musikveranstaltungen als auch für private Feiern genutzt werden kann. Die Räume würden mit modernster Veranstaltungstechnik ausgestattet sein und einen Cateringbereich einschließen. Der Betreiber wäre damit in der Lage, bei Bedarf alles aus einer Hand zu bieten. Das bestehende Restaurant Klosterhof würde erhalten bleiben.

Der 2017 stillgelegte Discoplex A65 konnte 3.000 Gäste fassen, das Event Center ist für maximal 1.000 Besucher konzipiert. Allerdings ist das Parkgelände des A65 bereits an eine Firma vermietet, so dass sich die Frage stellt, wo die bis zu 1.000 Gäste parken sollen. Dies war ein Einwand, der von Ausschuss-Mitgliedern vorgebracht wurde und der vom Investor nicht ganz entkräftet werden konnte. Gefragt wurde auch nach der Zahl der entstehenden Arbeitsplätze. Der Investor rechnet mit acht bis zehn Vollzeitarbeitsplätzen bei ca. drei Events pro Woche. Ein weiterer Kritikpunkt betraf den Umstand, dass der Ausschuss mit einem fertigen Plan konfrontiert wurde, der nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht war. Aufgrund der Uneinigkeit wurde auf eine Abstimmung verzichtet und lediglich Kenntnisnahme protokolliert.

Tags darauf setzte sich die Diskussion im Stadtrat fort. In der Ratssitzung vom 14. März wurde der aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung kommende Vorschlag, die Entscheidung zu vertagen, mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtrat folgte bei acht Enthaltungen der Empfehlung von Stadtbürgermeister Günther Tielebörger, die für das Projekt nötige Änderung des Bebauungsplans auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund soll im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags vereinbart werden, dass sämtliche Kosten der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, inklusive eventuell erforderlicher Gutachten, von dem Investor zu tragen sind. (ebl)

Pfalz-Echo

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