Ehebruch

Äbbes und Nochäbbes: 
Anekdoten aus der Südpfalz

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Ehebruch gab und gibt es zu allen Zeiten. Heute hat das „Fremdgehen“ keine rechtlichen Konsequenzen mehr. Anders im 15. Jahrhundert, wo Ehebruch als Verbrechen galt, ein Verstoß gegen das sechste Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen“. Allein in Speyer gab es fünf Verordnungen des Stadtrats gegen den Ehebruch (Staatsarchiv Speyer, Urkunde Reichsstadt Speyer 22). In diesen Gesetzen stand: Wer des Ehebruchs überführt ist, kann nicht mehr Stadtrat sein. Er soll brüderlich ermahnt werden, dieses Laster aufzugeben. Fünf Jahre lang konnte der Delinquent nicht mehr als Mitglied in den Stadtrat gewählt werden. Hatte er in dieser Zeit ein weiteres Mal Ehebruch begangen, so wurde er für weitere fünf Jahre aus dem Rat ausgeschlossen. Verletzte er ein drittes Mal die eheliche Treue, war er dauerhaft nicht mehr wählbar. Eine Treuepflicht für Ratsmitglieder gibt es heute noch, geregelt in der Gemeindeordnung. Mit der Ehe hat die aber nichts zu tun. (rb)