Landkreis Südliche Weinstraße/Südwestpfalz/Germersheim/Landau. „Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten Thekenverkauf in der Gastronomie (Selbstbedienung) nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen!“ Dazu fordern Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) die Landesregierung in einem gemeinsamen Schreiben auf.

Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrerwirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten , Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet weiterhin den sogenannten Thekenverkauf (Selbstbedienung). „Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Südpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unserers Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden.“

In ihrem Schreiben führen die vier Verwaltungschefs Beispiele auf, wie ein Konzept für Thekenverkauf aussehen könnte:

  • Bestellung und Ausgabe erfolgen beispielsweise an zwei unterschiedlichen Fenstern bzw. Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die geltenden Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.
  • Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus z.B. über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen.
  • Bei anderen können die Gäste warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.

Für die Verwaltungen waren die Ausführungen in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht schlüssig und wurden daher von Ihnen in Teilen zunächst aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch, Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos und appellieren an das Land, „im Sinne der Gastronomen und der Gleichbehandlung eindringlich, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und für die Regionen einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.“ (per)