Hauptverkehrsader wird saniert

Ausbau der Rheinstraße ab Spätsommer – Vollsperrung nötig

Rheinstraße vom Kreisel aus gesehen. (Foto: ebl)

Die Rheinstraße in Kandel ist eine gegenläufige Bundesdurchgangsstraße (B 427) mit einer Fahrbahnbreite von ca. 8,20 Meter. Durch sie rollt der östliche Zu- und Abflussverkehr der Stadt.

Seit Dezember 2016 gilt auf der Rheinstraße aus Lärmschutzgründen Tempo 30. Eine weitere Lärmreduzierung versprechen sich die Anwohner von der vorgesehenen Fahrbahnerneuerung.

Nach Auskunft von Manfred Borell vom Landesbetrieb Mobilität Speyer sind sechs Bauabschnitte geplant: Vier Abschnitte innerhalb der Ortsdurchfahrt Kandel, der fünfte Abschnitt umfasst die Fahrbahnerneuerung des Kreisverkehrsplatzes östlich von Kandel, im sechsten Bauabschnitt wird die Fahrbahn im Bereich der Brücke über die A 65 erneuert.
Der erste Bauabschnitt wird sich nach derzeitigem Stand von der Ampelanlage bis zur Raiffeisenstraße erstrecken. Baubeginn ist voraussichtlich im Spätsommer (August, September). Für die Abwicklung der Gesamtmaßnahme muss mit einem Zeitraum von ca. 18 Monaten gerechnet werden. Sämtliche Bauabschnitte können nur unter Vollsperrung durchgeführt werden. Umleitungen werden ausgeschildert.

Neben der Neuverlegung der Wasserleitung mit allen Hausanschlüssen, wird auch der Kanal in Teilbereichen saniert.

Durch den Umbau wird sich die Rheinstraße verändern. Die neue Fahrbahn misst zwischen 6,50 und 7,50 Meter zwischen den Bordsteinkanten mit Einengungen auf ca. 6 Meter an verschiedenen Stellen. Die Gehwege werden teilweise verbreitert und erhalten einen neue Pflasterbelag. Die Begrünung von Pflanzflächen erfolgt durch die Stadt Kandel.
Die Kostenschätzung für die Ausbaumaßnahme beläuft sich auf ca. 1,8 Millionen Euro, wobei die Kosten der Verbandsgemeindewerke für die Leitungserneuerungen bzw. -sanierungen noch nicht vorliegen und deshalb hierin nicht enthalten sind. Finanziert wird die Gesamtmaßnahme von der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Kandel und den VG-Werken Kandel, jeweils für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche. An den Gehwegkosten werden auch die Anlieger beteiligt. (ebl)