Die Masern galten als besiegt, bis zu viele Menschen das Impfen vernachlässigten. Deshalb hat die Bundesregierung die Schutzimpfung gegen Masern seit 1. März zur Pflicht gemacht. Wie steht es mit der Umsetzung in der Südpfalz, gerade in der aktuellen Krisen-Lage?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Neben den typischen roten Hautflecken ruft die Erkrankung Fieber und einen erheblich geschwächten Allgemeinzustand hervor. Recht häufig sind Folgeerkrankungen wie Mittelohrentzündungen, Durchfälle und Lungenentzündungen, in schlimmen Fällen kann eine Gehirnentzündung mit bleibenden Schäden oder tödlichem Ausgang auftreten.

In den Kindertagesstätten werden nach Auskunft von Einrichtungsleiterinnen in Kandel und Landau ab sofort nur noch Kinder aufgenommen, die gegen Masern geimpft sind. Nachzuweisen ist die doppelte Impfung, die in der Regel vom Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt wird. Von den Gemeinschaftseinrichtungen selbst werden keine Impfungen angeboten.

Auch Schulen müssen künftig überprüfen, ob alle Schüler gegen Masern geimpft sind. Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Vor der Einschulung findet die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung statt. Dabei wird u. a. der Impfstatus anhand des mitzubringenden Impfbuchs überprüft.

Die Masern-Impfpflicht gilt gleicherweise für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Erwachsene und Kinder, die schon vor dem 1. März in den betreffenden Einrichtungen arbeiteten oder betreut wurden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

Wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Übertragungsgefahr groß. Die Impfpflicht soll den Masern den Garaus machen. (Foto: ebl)

„Die konkrete Umsetzung des Masernschutzgesetzes hat zu Fragen geführt. Zur Unterstützung haben wir daher zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut eine Internetseite rund um das Masernschutzgesetz erstellt. Sie soll als Anlaufpunkt dienen und umgehende Antworten auf dringende Fragen geben“, so der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart. Unter www.masernschutz.de werden Informationen für Eltern, Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft zur Verfügung gestellt. Die auf der Internetseite befindlichen Informationen werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Zudem besteht über ein Kontaktformular die Möglichkeit, Fragen oder Anregungen zum Inhalt zu übermitteln. Das große Ziel ist letztendlich die komplette weltweite Ausrottung der Masern.

An der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus wird klar, welchen Sinn das Infektionsschutzrecht hat. Bei Corona wären wir glücklich, wenn es bereits einen Impfstoff gäbe. Lieber eine Impfpflicht als die weitgehende Einschränkung des öffentlichen Lebens und Quarantäne wegen Verdachts auf eine Virusinfektion. (ebl)