Kreis nimmt Regelungen zur Annahme von Grünschnitt und Grünabfällen zurück


Trotz der Rücknahme der Regelungen appelliert Landrat Dietmar Seefeldt dennoch an alle Gartenbesitzer Rasenschnitt, Rasensoden, ‚Unkräuter‘ und Laub vorrangig über die Biotonne zu entsorgen. (Foto: Freepik)

„Wir wollen nicht, dass Gartenabfälle in der Landschaft entsorgt werden. Wir wollen nicht, dass die Menschen wegen erschwerter Regelungen in der Grünabfallentsorgung Steingärten anlegen. Wir wollen nicht, dass wir unser Miteinander aufs Spiel setzen und in einer Sache streiten, die den Ärger letzten Endes nicht wert ist. Es tut mir leid, dass die Bürgerinnen und Bürger der Südlichen Weinstraße letztlich unnötigen Ärger und Aufwand hatten. Deshalb“, so Landrat Dietmar Seefeldt, „setzen wir die geänderten Regelungen in der Grünmüllentsorgung nicht weiter in der Form um. Grünschnitt aus Baum-, Strauch- und Heckenschnitt kann ab sofort – wie bisher – von privaten Hausgrundstücken bei allen Annahmestellen im Landkreis kostenfrei abgegeben werden. Zwar sollte Laub oder Rasenschnitt vorrangig über die Biotonne entsorgt werden, kann aber auch zu den Annahmestellen gebracht werden. Die Mitarbeiter vor Ort sind angehalten, hierbei kulant zu verfahren.“

Die geänderten Regelungen bei der Ablieferung von Gartenabfällen an den Sammelstellen haben bei vielen Bürger:innen  für großes Unverständnis gesorgt. „Wir haben eingesehen, dass die Vorgaben (…) nicht praktikabel sind“, ergänzt Werkleiter Rolf Mäckel.

Private Anlieferungen von Grünschnitt sind als haushaltsübliche Mengen (3 cbm pro Woche) – wie bisher – kostenfrei. „Für die Mitarbeiter vor Ort ist es teilweise sehr schwierig zwischen gewerblich und privat zu unterscheiden, vor allem, wenn mit gewerblich oder betrieblich genutzten Fahrzeugen angeliefert wird“, berichtet Mäckel. „Künftig werden in solchen Fällen Grünabfälle angenommen, wenn der Anlieferer die Herkunft von privat genutzten Grundstücken schriftlich bestätigt“.

Anlieferungen, die nicht von privaten Eigentümern beziehungsweise privat genutzten Grundstücken stammen, sind weiterhin kostenpflichtig. Personen, die als Privatperson ungerechtfertigter Weise an den Sammelplätzen abgewiesen wurden und ihren Grünschnitt kostenpflichtig entsorgen mussten, erhalten das Geld unter Vorlage des Wiegescheines zurückerstattet. Die Erstattung kann beim WertstoffWirtschaftszentrum oder der Kreisverwaltung eingereicht werden, sie wird durch Rücküberweisung auf das anzugebende Konto abgewickelt.

Trotz der Rücknahme der Regelungen appelliert Landrat Dietmar Seefeldt dennoch an alle Gartenbesitzer Rasenschnitt, Rasensoden, ‚Unkräuter‘ und Laub vorrangig über die Biotonne zu entsorgen. „Wir bitten wegen gestiegener Kosten, die letztendlich die Allgemeinheit trägt, und insbesondere aus ökologischen Aspekten die drei Säulen ‚Verwertung auf dem eigenen Grundstück‘, ‚Biotonne‘ und ‚Entsorgung an einer Sammelstelle‘ in den Blick zu nehmen“.

So führt Richard Dümmler von der Untere Naturschutzbehörde des Landkreises aus, dass das Anlegen eines Komposts im eigenen Garten und auch Ecken, in denen Laub und Äste langsam verrotten können, zu einem natürlichen Kreislauf führt, der beispielsweise den Einsatz von künstlichen Düngemitteln unnötig macht und ganze Lebensräume für Kleinstlebewesen und unterschiedlichste Organismen schafft.

Landrat Seefeldt weist auf die gesunkenen Gebühren der Biotonne hin und sagt: „Gleichzeitig bieten wir nicht nur eine 120-Liter-Tonne günstiger (67,20 Euro/Jahr) an, sondern auch eine doppelt so große Biotonne, die nur umgerechnet ungleich mehr kostet (116,40 Euro/Jahr)“.
Bestellungen von Biotonnen und Anträge auf Rückerstattungen nimmt der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft per E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter den Nummern 06341- 940 – 422, -423, -424 oder -425 entgegen.

Für die Zukunft möchte der Kreischef weitere Schritte für eine möglichst ökologische Verwertung von Gartenabfällen gehen. Dazu gehören neben einer deutlichen Erhöhung der Biotonnen im Kreis auch die Verwertung von Grünabfällen vor Ort. „Dazu wollen wir mit den Gemeinden ins Gespräch kommen“, so Seefeldt und führt aus: „Wir denken beispielsweise an kleinere, dezentrale Annahmestellen und an die Häckselung und die Weiterverwertung des Biomaterials direkt vor Ort. Um die Biotonne gerade auch für Gartenbesitzer noch attraktiver zu machen, streben wir eine wöchentliche Leerung der Biotonnen auch für die Monate Mai, Oktober und November an.“

Der Kreischef betont abschließend: „Es ist unser aller Anliegen, dass biologisch verwertbarer Grün- und Biomüll auch künftig mit Rücksicht auf unsere Umwelt sorgfältig und ressourcenschonend einer Verwertung zugeführt wird. Bitte helfen Sie mit, dass dies in unserem Landkreis gut gelingen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis schon jetzt.“ (per)