Land und Bund spannen gigantische Schutzschirme

2,75 Mio. Euro für den Landkreis Südliche Weinstraße

Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing stellt den Nachtragshaushalt und Soforthilfefonds vor. (Foto: Staatskanzlei/Pulkowski)

Mainz/Südliche Weinstraße. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Dienstag einen Nachtragshaushalt in Höhe von 3,3 Milliarden Euro beschlossen. Das Geld wird vorrangig als Schutzschirm für Wirtschaft und Gesellschaft vor den Folgen der Corona-Krise dienen. Bereits am Montag hatte die Bundesregierung ein bundesweites Rettungspaket in Form eines Nachtragshaushaltes über mehrere hundert Milliarden Euro verabschiedet. Schon in Kürze sollen die jeweiligen Parlamente den Hilfsmaßnahmen zustimmen.

Konkrete Zahlen für den Landkreis Südliche Weinstraße gibt Alexander Schweitzer (SPD) bekannt

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekommt der Landkreis Südliche Weinstraße 2,75 Mio. Euro. Wie Alexander Schweitzer, SPD-Fraktionsvorsitzender und Abgeordneter aus Bad Bergzabern betont, hat die Landesregierung angekündigt, das Geld den Kommunen rasch zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt, über den die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz an kommenden Freitag, 27. März, abstimmen wollen. Das Geld soll anschließend über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ausgezahlt werden.

Schweitzer: „Die Landesregierung hat heute einen enormen Rettungsschirm zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen angekündigt. Es werden die Strukturen der Gesundheitsversorgung gestärkt, Kommunen unterstützt sowie Selbstständigen und Unternehmen geholfen. Neben Bundeshilfen gibt es für Unternehmen Landesgeld: So können Unternehmen von elf bis 30 Beschäftigten etwa bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes erhalten zuzüglich eines Landes-Zuschusses. Damit füllt das Land eine Lücke, die der Bund offen gelassen hat.“ Für kleinere und größere Unternehmen gebe es Hilfen der Bundesregierung und Sofortdarlehen des Landes. Zudem soll der für Unternehmen vorgesehene Bürgschaftsrahmen des Landes von 800 Millionen Euro auf 3 Milliarden massiv erweitert und die Bürgschaftsquote auf 90 Prozent der Kreditsumme erhöht werden. (per)