Archivfoto aus einem Kindergarten in Billigheim-Ingenheim. (Foto: ebl)

Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Kitagesetz (KiTaG) bringt zum 1. Juli zahlreiche Neuerungen. Was für Eltern besonders interessant ist: Künftig haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück. Die örtlichen Jugendämter planen den Bedarf und sind beauftragt, das Angebot zu schaffen.

Würden alle Eltern die Nonstop-Betreuung wählen, wären viele Einrichtungen überfordert. „Wir wären personell und räumlich nicht in der Lage, generell den Sieben-Stunden-Block anzubieten. Es gibt bei uns weiterhin Ganztagesplätze mit warmem Mittagessen, neun Stunden, wie wir es schon lange haben, und eine Sieben-Stunden-Betreuung mit Unterbrechung in der Mittagszeit, bis wir in die neue Kita umziehen“, sagt z. B. Birgit Eckert-Burg, Leiterin der katholischen Kita Kandel.

Das Land räumt den Trägern eine Übergangsfrist von sieben Jahren für die Umsetzung ein. Außerdem lässt die Novelle Gestaltungsspielraum, wenn Eltern im Ort kein Interesse an einem Sieben-Stunden-Angebot haben, sondern einen höheren oder geringeren zeitlichen Umfang wünschen oder ihre Kinder über die Mittagszeit nach Hause holen möchten. Für ein- bis zweijährige Kinder kann der Betreuungsanspruch auch mit Tagespflegeangeboten gedeckt werden.

Für den Fall, dass Eltern keinen geeigneten Betreuungsplatz bekommen, können sie das Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort suchen und gemeinsam besprechen, welche Möglichkeiten bestehen, um den Betreuungsbedarf zu bedienen. „Am grundsätzlichen Rechtsverhältnis ändert das neue KiTaG hier übrigens gar nicht viel“, so Henning Henn, Pressesprecher des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz. „Während der Anspruchsumfang nun zwar präzisiert wurde, besteht auch bisher der Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung, das die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erfüllen haben.“

Matthias Ackermann, stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Südliche Weinstraße, erwartet, dass durch den veränderten Rechtsanspruch sowie die Schaffung neuen Wohnraums im Landkreis künftig deutlich mehr Ganztagsplätze und räumliche Erweiterungen der Kitas benötigt werden.

„Die Stadt Landau legt großen Wert darauf, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Der jahrelange landesweite Spitzenplatz bei der Kinderbetreuung bestätige das. Die Bedarfslage und das neue Kitagesetz machten es aber erforderlich, weitere Plätze zu schaffen und im Zuge des Anspruchs auf eine Über-Mittag-Betreuung auch die Verpflegungskapazitäten und die Schlafmöglichkeiten auszubauen.

Viele bestehende Kitas können die Zielvorgaben noch nicht erfüllen. (Foto: Freepik)

Begehungen klären, wo Handlungsbedarf besteht

In allen Kitas des Landkreises Germersheim wurden durch Träger, Leitung und zuständige Fachbehörden Begehungen durchgeführt, um festzustellen, in welchen Kitas die Voraussetzung für das Vorhalten der Angebote nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KiTaG erfüllt werden können und wo welche Handlungsbedarfe bestehen. „Mehr als die Hälfte der Kitas im Landkreis Germersheim sind in der Lage, zum 1. Juli die entsprechenden Angebote vorzuhalten“, so Pressesprecherin Claudia Seyboldt. „Die Rechtsnorm als Soll-Vorschrift zu formulieren, war geboten, da die Anforderung der Betreuungsangebote über Mittag von vielen Einrichtungen nicht sofort umzusetzen sind.“

In Kandel werden zwei Kitas neu gebaut

„Kandel prosperiert und wächst. Und das sehen wir auch an dem erhöhten Bedarf an Kita-Plätzen in der Stadt“, so Bürgermeister Michael Niedermeier. Hier werden zwei Kitas neu gebaut. Am 26. Mai erfolgte der erste Spatenstich zum Neubau einer fünfzügigen Kindertagesstätte auf dem früheren Spielplatz Pestalozzistraße/Humboldtstraße. Außerdem soll nochdieses Jahr ein Neubau auf dem Gelände der katholischen Kita in der Landauer Straße zuzüglich Grundstück im rückwärtigen Bereich begonnen werden. Der Stadtchef weist darauf hin, dass mit den Neubauten auch den Anforderungen des neuen Kitagesetzes Rechnung getragen werde. Selbst die 2016 eröffnete städtische Kita „Die Entdecker“ könne nicht die Zielvorgaben erfüllen, so dass sowohl dort als auch in der städtischen Kita am Wasserturm Gruppen herausgenommen und in die Neubauten verlegt werden müssen. In diesem Zusammenhang fordert Niedermeier eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes. (ebl)