Steinweiler. Mit Blick auf den demographischen Wandel hat die Ortsgemeinde Steinweiler bereits 2015 die Initiative „Gemeinsam älter werden – Zuhause in Steinweiler“ angestoßen. In Workshops und Arbeitsgruppen wurden seither Überlegungen angestellt, welche Maßnahmen ergriffen werden können. Solcherart sensibilisiert hat die Ortsgemeinde ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Areal in der Hauptstraße 35 (leer stehendes Haus mit Hof, Nebengebäuden, Garten) aufgekauft mit dem Ziel, in zentraler Ortslage ein generationenübergreifendes Wohnquartier für seniorengerechtes und betreutes Wohnen, einer Wohn-Pflege-Gruppe und einer Sozialraumquote von 15 Prozent entstehen zu lassen. Weil die Gemeinde das Projekt nicht selbst schultern kann, sucht sie im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Investoren und Bauträger. Wie Verbandsbürgermeister Volker Poß und Ortsbürgermeister Michael Detzel in einem Pressegespräch am 13. Juni in Kandel erläuterten, ist das Konzeptvergabeverfahren, das vom Land Rheinland-Pfalz gefördert wird, eine besondere Form der gemeindlichen Grundstücksveräußerung. Dabei wird den Bewerber:-innen anhand von vorher festgelegten Kriterien dargelegt, welche Aspekte zu berücksichtigen oder auch zwingend zu beachten sind. Barrierefreiheit ist z.B. ein wichtiges Kriterium. Vergabeführend sind die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde, betreut vom Büro Stadtimpuls, Landau. Für die Ortsgemeinde Steinweiler, so unterstrich Bürgermeister Detzel, handelt es sich um ein sehr bedeutsames Projekt der Dorferneuerung und Ortsinnenentwicklung, das ganz wesentlich zur Zukunftsfähigkeit des dörflichen Wohnens beitragen soll. Investoren und Bauträger können sich noch bis 24. Juni bewerben. Anschließend werden die Bewerber:innen, welche die Kriterien erfüllen, zur Teilnahme am Hauptverfahren aufgefordert. Eine Jury aus Sach- und Fachpreisrichter:-innen sowie Sachverständigen wird die Einreichungen nach einem Punktesystem bewerten. Das Votum der Jury bildet dann die Empfehlung für den Gemeinderatsbeschluss, der noch dieses Jahr erfolgen soll. Mit dem Baubeginn nach vorherigen Abrissarbeiten ist nicht vor 2024 zu rechnen. Das rund 4.200 m² große Areal soll passend zum dorftypischen Baustil maximal zweigeschossig in offener Bauweise mit Satteldachform bebaut werden. Es gilt eine Grundflächenzahl von 0,4, d.h., maximal 40 Prozent der Fläche dürfen überbaut werden. (ebl)