Frisch gebackene Fischer. (Foto: privat)

51 Personen haben die zweite Fischerprüfung dieses Jahres bestanden. Der Prüfungsausschuss unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Manfred Schmitz sowie der Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierten und überreichten den erfolgreichen Teilnehmern die Fischerprüfungszeugnisse. Mit diesen kann nun die Ausstellung eines Fischereischeins bei der Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.
Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich im Juni und im Dezember, jeweils am ersten Freitag, statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u. a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs.

Innerhalb von zwei Stunden müssen in den fünf Prüfungsgebieten „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“, „Gewässerkunde“, „Gerätekunde“ sowie „Gesetzeskunde“ jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden.

Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn nur in einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden. (per)

Am 7. Juni 2019 findet die nächste Fischerprüfung statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, unter 07273-53-145.