Service rund um die Uhr

Mahlzeit! Die Pfalz-Echo-Mittagspausen-Kolumne

„Boah, wie nervig!“, ruft Elli, als sie in den Pausenraum kommt. „Jetzt habe ich mir nur kurz etwas zu essen geholt, komme raus an mein Auto und schon klebt so eine Autohändlerkarte an meiner Winschutzscheibe!“ Zur Bestätigung wirft sie gleich eine handvoll dieser Karten auf den Tisch. „Kennt ihr die auch? Lagen alle im Handschuhfach. Ständig will einer mein altes Auto kaufen. Ich will‘s aber nicht verkaufen! Ich will einfach keine dieser blöden Karten mehr!“ „Jo, reg dich ab“, versucht Günther zu beschwichtigen. „Die Karten hängen auch oft bei mir an der Fahrertür – und mein Auto ist noch gar nicht so alt, wie deins. Einfach wegwerfen!“ „Ja, wenn es so einfach wäre!“, jammert Elli weiter. „Aber wie ihr wisst, hat es vorhin geregnet. Manche dieser Karten sind ja laminiert. Da passiert auch nichts. Aber die ich grade unter dem Scheibenwischer hatte, war es nicht. Darum ist sie total aufgeweicht. Und weil ich nicht gleich gesehen habe, dass was unter dem Wischer klemmt, habe ich mir die ganze aufgeweichte Pappmaschee-Pampe auf meiner Windschutzscheibe verteilt. So was regt mich auf!“

„Da gibt es ganz tolle Aufkleber, die vielleicht verhindern, dass du weiterhin solche Karten bekommst“, mischt sich Herr Schmidt ins Gespräch ein. „Da steht dann so etwas drauf wie: ‚Für 40.000 Euro würde ich mich von diesem Fahrzeug trennen. Mit dem Hinterlassen einer Visitenkarte stimmen Sie einem verbindlichen Kaufvertrag zu diesem Preis zu!‘ oder ‚Nix Verkauf – nix Karte – meins!‘ Einen Versuch wäre es wert.“

Paula lächelt und erklärt: „Ich habe einen Kumpel, der hat wahrlich den Schalk im Nacken! Er rief tatsächlich mehrere diese Händler, die mit einem 24-Stunden-Service werben mitten in der Nacht an und erklärte ihnen, dass er keine Kärtchen mehr haben wolle – und das mehrfach. Als sich ein Händler dann aufregte, erklärte ihm mein Kumpel, dass das Verteilen solcher Karten sowieso verboten sei. Als „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ müsse das Verteilen vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Tue er dies nicht, könne er mit einem Bußgeld rechnen. Von da ab war Ruhe!“