Stadt Landau sucht Schöffen

Stadtverwaltung nimmt ab sofort Bewerbungen für das Ehrenamt entgegen

Schöffen gesucht: Ab sofort können sich Interessierte, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder Landgericht Landau mitwirken möchten, um das Ehrenamt bewerben. (Foto: Stadt Landau)

Landau. Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 werden bundesweit Schöffen gesucht – so auch in Landau in der Pfalz. Ab sofort können sich interessierte Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder Landgericht Landau mitwirken möchten, um das Ehrenamt bewerben. Die Bewerbungsunterlagen nimmt die Stadtverwaltung entgegen; insgesamt werden 25 Haupt- und 132 Hilfsschöffen sowie 12 Jugendhaupt- und 15 Jugendhilfeschöffen gesucht.

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer mit Hauptwohnsitz in Landau wohnt, am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Neben den formalen Kriterien gilt es zu beachten, dass das Amt des Schöffens in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Detaillierte Rechtskenntnisse brauchen Schöffinnen und Schöffen nicht. Erwartet wird lediglich ein gesundes Maß an Menschenkenntnis. Laienrichter haben dennoch die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter.

Das Bewerbungsformular findet sich auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/schoeffenwahl. Bewerbungen sind bis spätestens 31. Mai bei der Stadtverwaltung vorzulegen.

Ansprechpartner für (angehende) Schöffen ist Markus Geib vom städtischen Büro für Gremienarbeit. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 06341-13-1105 oder unter markus.geib@landau.de erreichbar.

Ansprechpartnerin für die Wahl der Jugendschöffen ist Sabrina Schier vom städtischen Jugendamt. Sie ist unter 06341-13-5102 oder unter sabrina.schier@landau.de zu erreichen.

Die Vorschlagslisten werden von der Stadtverwaltung aufgestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni, bzw. vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12. Juni, beschlossen. (per)

Weitere Informationen zum Ehrenamt gibt es auf der Internetseite des Bundesverbands ehrenamtlicher Richter unter www.schoeffen.de.