Urteilsverkündung im „Tierärztinverfahren“

Das Landgericht Landau in der Pfalz kündigt Entscheidung an

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Landau /Bornheim. In dem Berufungsverfahren vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz gegen eine Tierärztin aus Bornheim, die in erster Instanz zu einer Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betruges verurteilt worden war, ist heute, 10. April, in Abänderung der ursprünglichen Planung der Termin zur Urteilsverkündung neu festgelegt worden auf Mittwoch, 17. April, um 14 Uhr. (per)