Vorübergehendes Badeverbot im Mechtersheimer See

Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken führt zu der Maßnahme

Mechtersheim. Die Kreisverwaltung Germersheim weist daraufhin, dass am Mechtersheimer See eine Grenzwertüberschreitung an Enterokokken festgestellt wurde und damit das Baden im gesamten See verboten ist. Die Messungen wurden vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises vorgenommen.

Die unteren Wasserbehörden des Rhein-Pfalz-Kreises und des Landkreises Germersheim haben die anliegenden Gemeinden darüber informiert, dass entsprechende Warnschilder aufzustellen sind. Das Baden ist an diesem Gewässer aus Vorsicht zurzeit verboten. (per)