Südpfalz. Schon die Kleinsten bekommen beim Konsum der beliebten Animationsserie „Feuerwehrmann Sam“ eingetrichtert, wie man sich im Schadens- und Katastrophenfall richtig verhalten sollte: nämlich Hilfe rufen! Lehrreich sind die einzelnen Folgen auch für uns Erwachsene, so kann man einiges darüber erfahren, wie Behörden und Hilfsorganisationen bei Bränden, Hochwasser und anderen menschengemachten-  und Naturkatastrophen Hand in Hand arbeiten.

Doch wie gut ist die Südpfalz auf einen möglichen Katastrophenfall vorbereitet und wer ist eigentlich zuständig? 

Eines vorab: Ganz so einfach, wie es in der Kinderserie dargestellt wird, funktioniert der Katastrophenschutz im realen Leben nicht. Nein, der Katastrophenschutz ist eine höchst komplexe und komplizierte Angelegenheit, und im Ernstfall sind nicht nur Feuerwehr, THW, Polizei und medizinische Dienste gefragt: Jede Südpfälzerin und jeder Südpfälzer kann und sollte einen Beitrag dazu leisten, Ordnung in ein mögliches Chaos zu bringen.

Unterspülte Straßenabschnitte, umgestürzte Bäume, wochenlange Dürreperioden – die Folgen der Erderwärmung sind auch in der Südpfalz deutlich spürbar. Umso wichtiger ist eine funktionierende Katastrophenschutzvorsorge und -umsetzung.

Im Ernstfall greift in Deutschland das staatliche System des Katastrophenschutzes. Zuständig sind die Länder. Feuerwehren, Polizei, THW und Ordnungsbehörden arbeiten dann Hand in Hand. Die kommunalen Feuerwehren bilden dabei das Rückgrat des Hilfesystems. Je nach Bedarf helfen auch Bundeswehr und die freiwilligen Rettungsdienste mit (DLRG, ASB, DRK etc.).

Anfang Februar haben sich zahlreiche Vorsitzende und Delegierte der rheinland-pfälzischen Kreis-, Stadt- und Regionalfeuerwehrverbände bei einer Veranstaltung des Landesfeuerwehrverbands RLP in Birkweiler zur Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Juli 2021 getroffen. Ihr Anliegen war es, die Verbesserungspotentiale im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zu ermitteln. Ein erstes Ergebnis dieses Treffens: Die Struktur des Katastrophenschutzes sollte neu aufgearbeitet werden, politisch Verantwortliche sollten mehr Wissen im Katastrophenschutz haben, vorhandene Warnmittel müssen ausgebaut werden und auch die Ausstattung der Kommunen mit Fahrzeugen und Geräten muss verbessert werden.

Erst Mitte Januar hatte der SÜW-Kreisausschuss einstimmig der Beschaffung zweier sogenannter Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz im Landkreis gemeinsam mit der Stadt Landau zugestimmt. Eine Zuwendung seitens des Landes in Höhe von 39.000 Euro pro Fahrzeug wurde bisher aber nur für ein Fahrzeug bewilligt. Gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt. „Das zweite Fahrzeug wird zwingend benötigt. Die faktischen Bedarfe an Katastrophenschutzfahrzeugen erhöhen sich nicht zuletzt durch die Erfahrungen, die im Ahrtal gemacht wurden“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Besonders große Bedeutung kommt im Katastrophenfall den ehrenamtlichen Helfer:innen zu. Zahlreiche Ehrenämtler:innen sowie Material und Fahrzeuge werden im Ernstfall z.B. vom DRK Landau bereitgestellt. „Aktuell haben wir 80 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die den Katastrophenschutz unterstützen“, hat Thorsten Lang, Katastrophenschutzbeauftragter des DRK Landau, den Überblick. „Viele der Helferinnen und Helfer kommen aus dem medizinischen Bereich wie Ärzte, Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Pflegekräfte, aber auch Personen mit anderen beruflichen, teils technischen Qualifikationen stehen uns im Notfall unterstützend zur Seite.“

Die Wichtigkeit des Ehrenamts  im Katastrophenschutz betont Timo Gemar, THW-Ortsbeauftragter für Bad Bergzabern: „Der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland ist ein lebendiges und funktionierendes Beispiel für ein aktives Bürger-Staat-Verhältnis!“ Die staatliche Sicherheitsarchitektur funktioniere nur, wenn im Ernstafall auf das Engagement der Bevölkerung zurückgegriffen werden kann.

Auch die Polizei ist im Katastrophenfall gefragt. Zwar hat diese keine orginäre Zuständigkeit im Katastrophen fall, aber „die Katastrophenfälle der jüngsten Vergangenheit haben deutlich gemacht, dass eine gegenseitige Unterstützung über die Zuständigkeitsgrenzen der Polizei hinaus unerlässlich sind“, so eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rheinpfalz.

(Foto: Olga v. Plate / DRK)

Wer warnt wann wen?

Droht eine Gefahr wie ein schweres Unwetter, liegt die Pflicht zur Warnung zunächst beim Deutschen Wetterdienst (DWD) – teils gehen die Warnungen bis zu einer Woche im Voraus an die zuständigen Stellen für den Katastrophenschutz. Eine frühzeitige Information oder Warnung der Bevölkerung kann dann u.a. über Radioansagen oder die WarnApps NINA oder KatWarn erfolgen. Betrifft das Extremwetter nur eine Stadt, wird der Katastrophenschutz meist kommunal geregelt. Auf Stadt- und Kreisebene kann dann die Landrätin/der Landrat bzw. die/der Oberbürgermeister:in den Katastrophenfall ausrufen. 

In zwei Punkten sind sich Politik, Feuerwehr, Polizei, DRK und THW einig: Ohne die aktive Beteiligung der Bürger:innen und ein aktives bürgerschaftliches Engagement wäre der Katastrophenschutz undenkbar! Und: Katastrophenschutz beginnt nicht erst dann, wenn es „so weit ist“ – das Wissen, was zu tun ist, sollte sich jeder Einzelne vorher aneignen. (pdp/Symbolbilder:Freepik)

Tipps für verschiedene Notsituationen gibt es unter www.bbk.bund.de.