Zur Einhaltung des Jugendschutzes

Landauer Ordnungsabteilung und Jugendamt führen wieder Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren durch

Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und dem unrechtmäßigen Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige entgegenzuwirken, führen die Ordnungsabteilung und das Jugendamt der Stadt Landau regelmäßig Testkäufe durch. (Foto: Stadt Landau)

Landau. Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und dem unrechtmäßigen Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige entgegenzuwirken, führen die Ordnungsabteilung und das Jugendamt der Stadt Landau in den kommenden Wochen wieder Testkäufe durch.

Bei den Testkäufen kommen meist Auszubildende bzw. Anwärter der Stadtverwaltung zum Einsatz. Die Jugendlichen werden vor ihrem ersten Einsatz entsprechend geschult. Auch ist bei den Testkäufen immer eine erwachsene Begleitperson anwesend. Unmittelbar nach dem Kauf werden die Verkäufer über den Testkauf informiert und im Falle eines Verstoßes belehrt. Wie Stadtjugendpfleger Arno Schönhöfer informiert, wurden bei den bisherigen Testkäufen in rund einem Drittel der Fälle Verstöße festgestellt – eine erschreckend hohe Zahl. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

„Alkohol und Tabak sind die am weitesten verbreiteten Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen“, erläutert Stadtjugendpfleger Schönhöfer. „Dabei kann der Konsum gerade bei Minderjährigen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Außerdem verfestigen sich im Jugendalter Einstellungen und Haltungen gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten maßgeblich bestimmen können.“

Um Minderjährige zu schützen, den Alkohol- und Tabakmissbrauch zu begrenzen und Suchtschäden zu vermeiden, ist laut Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol an Kinder verboten und an Jugendliche reglementiert. Die Abgabe von Tabakwaren ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt. Die Testkäufe sollen dazu dienen, die Überwachung zu verstärken. (per)