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Zuschuss für Kinder-und Jugendfreizeiten soll erhöht werden

Landau. In diesen Tagen legte der Landkreis Südliche Weinstraße seine neue Broschüre „Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche 2018“ auf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Familien insbesondere in der Ferienzeit eine Herausforderung. So reichen die Urlaubstage der Eltern nicht aus, um die gesamte Ferienzeit der Kinder abzudecken, wie Wolfgang Giessen, Referatsleiter des Amtes für Jugendpflege beim Landkreis Südliche Weinstraße, bei einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der letzten Woche erklärte. „Es geht darum, dass Kinder in einer Kinder- oder Jugendfreizeit tagsüber versorgt sind“, so Giessen weiter.

Das Land Rheinland-Pfalz stellte für solche Maßnahmen im letzten Jahr 19.300 Euro zur Verfügung und hat diesen Betrag in diesem Jahr auf etwa 26.000 Euro erhöht. Der Landkreis SÜW schießt zu diesem Betrag nochmals 19.300 Euro hinzu.

Verbandsgemeinden, Gemeinden sowie freie Träger oder Vereine können sich aus diesem Topf bedienen und die Gelder für Aktivitäten wie klassische Zeltlager, Freizeiten oder Tagesveranstaltungen einsetzen. Insgesamt stehen ca. 45.000 Euro zur Verfügung.
Neben den Kinderferienwochen sind Projekte der sozialen Bildung, der politischen Jugendbildung und Schulungen ehrenamtlicher Helfer die Schwerpunkte der geförderten Maßnahmen. Die von den Jugendpflegern der einzelnen Verbandsgemeinden geplanten und durchgeführten Kinderferienwochen sind ein Angebot des Kreises Südliche Weinstraße für Kinder im Grundschulalter. Aktuell beträgt der Tagessatz für Kinderferienwochen 1 Euro pro Kind.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Ferienwochen und um bestehende Angebote besser zu fördern sowie neue Angebote durch Verbände oder Vereine zu ermöglichen, empfiehlt nun der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag, bei seiner nächsten Sitzung den Beschluss zu fassen, auch im Hinblick der zur Verfügung stehenden Mittel den Betrag auf 3 Euro pro Tag und Kind zu erhöhen. Außerdem soll das bezuschussungsfähige Alter von zwölf auf 13 Jahre erhöht werden. Die Mindestteilnehmerzahl bei den Aktivitäten soll von 15 auf fünf gesenkt werden, um auch kleinen Vereinen die Teilnahme am Förderprogramm zu ermöglichen. (tom)

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