Neuburg/Leimersheim. Nach den jüngsten Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, dürfen sich die Bürger über einen weiteren Schritt, zurück in die allmählich wiedererlangte Bewegungsfreiheit, freuen: Ab 11. Mai nehmen die Rheinfähren in Neuburg und Leimersheim ihren Betreib auf. Berufspendler und alle Menschen, die sich bei schönem Wetter mit ihrer Familie oder allein im Freien bewegen möchten, können erneut die beiden Fährverbindungen bei ihrer Streckenplanung berücksichtigen.

Nachdem die Zahl der Fahrgäste in den vergangenen Wochen drastisch zurückgegangen und Hygienemaßnahmen noch nicht klar waren, hatten die beiden Rheinfähren ihren Betrieb vorübergehend einstellen müssen. „Unsere Kreis-Wirtschaftsförderin, Maria Farrenkopf, ist jetzt proaktiv auf die Betreiber zugegangen“, berichtet Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel. „Sie hat nicht nur auf einen möglichen Landeszuschuss für Rheinfähren hingewiesen, sondern zudem gemeinsam mit dem Leiter unseres Ordnungsamtes, Marc Leppla, Wege aufgezeigt, wie der Betrieb unter Beachtung der neuen Anforderungen möglich sein könnte“.

Johann und Marc Freiwald, die eigenständig die „Peter Pan“ Fähre in Leimersheim (Johann), wie auch die „Baden-Pfalz“ in Neuburg (Marc) betreiben, mussten nach dem Ausbleiben der Fahrgäste um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. In den vergangenen Tagen wurden ein Hygienekonzept erstellt und beidseits des Rheins Genehmigung für den Wiederbetrieb eingeholt. „Außerdem wurde der Landeszuschuss bewilligt, so dass die Fähren ab dem kommenden Montag wieder Fahrt aufnehmen“, so Farrenkopf über die erfreuliche Entwicklung.

An Bord gilt ähnlich wie im Öffentlichen Personennahverkehr für Radfahrer und Fußgänger eine Maskenpflicht. Sie werden ebenso wie die Motorradfahrer mit einem Mindestabstand auf der Fähre platziert. Autofahrer müssen im PKW sitzen bleiben. Die Kassierer an Deck der beiden Fähren schützen sich und die Fahrgäste durch ein Plexiglas-Gesichtsvisier.

Ab 11. Mai sind die Fähren wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag durchgehend von 6-19 Uhr, am Wochenende (Samstag/Sonntag) sowie an Feiertagen von 10-19 Uhr. (per)