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Und wieder einmal steht Deutschland vor einer Masernepidemie – weil Impfgegner und Impfmuffel einfach nur unvernünftig sind. Das muss ich an dieser Stelle ganz deutlich und ohne Umschweife sagen. Eigentlich war geplant, die Masern bis 2015 auszurotten. Wenn sich 95 Prozent der Deutschen hätten impfen lassen, wäre das auch geglückt. Zu viele vergessen oder verweigern jedoch den kleinen Pieks. Vor fünf Jahren grassierte in Berlin und anderen deutschen Großstädten die größte Maser-Epidemie seit der Jahrtausend-Wende. Immer wieder gibt es Todesfälle bei akut Erkrankten. An Spätfolgen der Masern starben in den letzten zehn Jahren (bis 2017) fast 300 Menschen. Aktuell wurden in Niedersachsen bei einer Masernwelle über 100 Schüler und Lehrer vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie nicht geimpft sind. Und wieder debattiert Deutschland über eine Impflicht. Eigentlich sollte jeder freiwillig bereit sein, sich impfen zu lassen – nicht nur der eigenen Gesundheit zuliebe, sondern auch, um seine Kinder, Eltern, Geschwister, Freunde, Kollegen, einfach um seine Mitmenschen zu schützen. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Diejenigen, die sich nicht impfen lassen (es sind etwa sieben Prozent der Kinder und ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland), erhöhen nicht nur das Risiko einer regelmäßigen Masernepidemie, sondern sorgen dafür, dass ein so fortschrittliches Land wie Deutschland es nicht schafft, die Krankheit auszurotten (wobei die Kinder natürlich nichts dafür können, wenn ihre Eltern so verantwortungslos handeln, ihre Kinder nicht impfen zu lassen). Dass der Impfstoff riskant sei, ist ein Ammenmärchen. Laut Studien des Robert-Koch-Instituts kommen lediglich etwa sieben Komplikationen auf 16 Millionen Impfungen. Im Vergleich: Bei einer Zahl von 1.000 Masern-Erkrankten in den Industrieländern stirbt ein Mensch. Ich prognostiziere: Wenn wir nicht jetzt aufhören zu debattieren und das Für und Wider der Impfung durchkauen, sind wir in fünf Jahren wieder an der gleichen Stelle wie heute. Und da gutes Zureden scheinbar nicht hilft, sage ich Ja zu einer gesetzlichen Pflichtimpfung“. (pdp)

Hintergrund (Meldung aus dem Kreis Südliche Weinstraße vom 28. März 2019):

Zahl bestätigter Masernfälle steigt an

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Aktuell befinden sich der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau in einem Masern-Ausbruchsgeschehen.

Wie bereits in den letzten Wochen berichtet, steigt derzeit die Zahl bestätigter Masernfälle an. Aktuell sind es derzeit insgesamt 13 Fälle. Die Personen, die an Masern erkrankt sind, sind zwischen 20 und 83 Jahre alt. Die epidemiologischen Hintergründe dieses Masernausbruchs werden derzeit untersucht. Dabei wird das Gesundheitsamt durch das Landesuntersuchungsamt unterstützt.

Das Gesundheitsamt hat in den letzten Wochen sehr viele Kontaktpersonen ermittelt und war hier auch auf die Mithilfe der betroffenen Familien und Arbeitgeber angewiesen. „Wir haben festgestellt, dass die betroffenen Betriebe ihre Mitarbeiter auf vorbildliche Weise informiert haben und die notwenigen Schritte zur Abklärung des Immunstatus veranlasst haben. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Die Mitarbeit aller ist auch in den nächsten Wochen für  die Verhinderung der  Weiterverbreitung der Erkrankung sehr wichtig“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Das Gesundheitsamt richtet folgende dringende Bitten an die Bevölkerung:

  • Überprüfen Sie Ihren Impfschutz. Dies kann beim Hausarzt geschehen, indem Sie den Impfpass vorlegen. Laboruntersuchungen sind nur im Einzelfall notwendig und sollten vorher mit dem Arzt abgeklärt werden. Sollte festgestellt werden, dass ein Impfschutz laut Impfpass nicht vorhanden ist – das gilt auch dann, wenn der Impfpass nicht mehr auffindbar ist – dann sollte eine Impfung in Erwägung gezogen werden. Die Bedingungen die hieran geknüpft sind, besprechen Sie bitte mit dem impfenden Arzt.
  • Alle von der ständigen Impfkommission in Deutschland empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
  • Bei grippenähnlichen Symptomen, begleitet von einer Bindehautentzündung, suchen Sie nach telefonischer Voranmeldung den Arzt auf und meiden Sie Kontakte.
  • Als besonders gefährdet zu erkranken, zählen neben umgeimpften Personen, zusätzlich immunsupprimierte Personen – also chronisch Kranke.
  • Schwangere sollten ihren betreuenden Gynäkologen aufsuchen.

Auch auf die Pflichten bestimmter Personengruppen weist das Gesundheitsamt eindringlich hin:

  • Für Personen, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen oder dort arbeiten (z.B. Kinder, Schüler, Pflegepersonal, Verwaltungspersonal, Raumpflegepersonal in Schulen oder Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen) gilt, dass sie diese Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten dürfen, sofern der Verdacht oder der Nachweis einer Masernerkrankung besteht (§ 34 Abs. 1).
  • Schon der Verdacht einer Masernerkrankung, die beim Arzt festgestellt wird, ist meldepflichtig.

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten – gemeint sind hiermit insbesondere Kindergärten, Schulen, Wohnheime, Altenpflegeheime, Tageskliniken, Krankenhäuser und ähnliches – sollten unabhängig von ihrer Funktion am Arbeitsplatz einen Impfschutz nachweisen können. Ansprechpartner sind die lokalen Betriebsmediziner.

Ebenso macht das Gesundheitsamt erneut auf die Informationsplattformen, wie beispielsweise www.infektionsschutz.de und die Informationen des Robert- Koch- Institutes aufmerksam und empfiehlt diese zu nutzen. (per)