Neue Reformen in puncto Umweltschutz, Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung, Mindestlohn und Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel – das neue Jahr hat so einige gesetzliche Neuerungen im Gepäck. Wir haben die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und die wichtigsten kompakt zusammengefasst.

Der 1. Januar 2020 markiert nicht nur den Beginn der 20er Jahre, sondern auch den Startschuss für zahlreiche neue Gesetze und Regelungen u. a. in den Bereichen Umwelt, Klima & Energie, Arbeit & Soziales, Gesundheit sowie Wohnen, Mobilität & Handel.
Künftig ist das Füttern von Wölfen verboten. Außerdem erlaubt das neue Bundesnaturschutzgesetz, Wölfe zu jagen, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben.

Keine Rauchschwaden mehr am Himmel – zum 31. Dezember 2019 ging der zweite und somit letzte Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg vom Netz. Block 1 wurde bereits im März 2011 abgeschaltet. So sieht es das Atomgesetz vor.
Freude bei den Mindestlöhnern: Der gesetzliche Mindestlohn ist von 9,19 Euro auf 9,35 Euro gestiegen.

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt nun mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten 432 Euro im Monat – das sind acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind seit dem 1. Januar die bundesweiten Terminservicestellen einheitlich über die Telefonnummer 116117 erreichbar – und das 24 Stunden, sieben Tage die Woche.

Apropos Arzttermin: Ab dem 1. März soll das Masernschutzgesetz in Kraft treten. Kinder ab dem ersten Lebensjahr müssen dann vor Kindergarten- und Schulantritt alle Masern-Impfungen nachweisen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden.
Hebammen und Entbindungshelfer sollen künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. Die bisherige duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil eingebettet. Das Hebammenstudium soll sechs bis acht Semester dauern.

Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt schon lange der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Seit Jahreswechsel zählen nun auch Hygieneartikel dazu, zum Beispiel Toilettenpapier und Tampons – ganz nach dem Motto: „Die Periode ist kein Luxus“.
Der Verbraucher wird nun zweimal überlegen, seine Hygieneartikel im Internet zu bestellen, denn DHL-Pakete werden teurer.

Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, ist ab sofort verpflichtet, bei jedem Kauf, einen Bon auszustellen.

Aufatmen für Radfahrer: Denn Radfahren soll sicherer werden. Die StVO-Novelle sieht ein neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Wer überholt, soll einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts einhalten.

Parallel zu diesen Änderungen werden Autofahrer für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf Schutzstreifen mit deutlich höheren Bußgeldern bestraft.

Aufatmen heißt es auch, weil seit dem 1. Januar neuzugelassene Autos nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen.

Rettungsgassen-Muffel oder diejenigen, die eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, müssen im neuen Jahr mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen. Hinzu kommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Wer das Auto aus Überzeugung oder gezwungenermaßen stehen lassen muss, kann in die Bahn einsteigen. Das lohnt sich nun richtig für Berufssoldaten in Uniform, die die Bahn ab sofort kostenfrei nutzen können. Für alle anderen wird das Fahren auf Schienen aufgrund der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Bahntickets günstiger. (red/pdp/Fotos: Freepik)