(Foto: Götz Friedrich/pixelio.de)

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wurde in den letzten Jahren rechtlich erleichtert. Auf vielen innerörtlichen Straßen, nicht zuletzt vor Schulen und Kindergärten, sind heute Tempolimits ausgewiesen. Aber reicht das aus? Wie die Erfahrung zeigt, wird dennoch oft schneller gefahren. So wurden z. B. bei einem Blitzereinsatz im Sommer 2017 in der Kandeler Rheinstraße, auf der Tempo 30 gilt, innerhalb einer Woche über 600 Verstöße festgestellt, wobei der Schnellste 86 km/h fuhr. Neben flankierenden baulichen Maßnahmen in Tempo-30-Zonen, die zur Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit zwingen, werden deshalb auch häufigere Verkehrskontrollen gefordert. Die Polizei kann das nicht leisten.
Es gibt aber auch die Möglichkeit der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung. Voraussetzung ist nach dem Landesverkehrsrecht eine Einwohnerzahl von mindestens 25.000.

Unter Bezug auf einen Antrag der CDU vom 3. April 2017 hat der Verbandsgemeinderat Kandel in seiner letzten Sitzung 2018 mit 19:1 dafür gestimmt, eine Vereinbarung mit der Stadt Wörth und der Verbandsgemeinde Hagenbach zur Einrichtung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) zu schließen. Die drei Kommunen haben zusammen ca. 48.000 Einwohner. Das Projekt kann im Rahmen der zweiten Runde des Landesförderprogramms „Starke Kommunen – starkes Land“ als Modellprojekt gefördert werden.

Viele fahren zu schnell in die Orte: Messpunkt Lauterburger Straße, Kandel, erlaubt sind hier 50 km/h. (Foto: ebl)

„Es ist gut, dass die Verbandsgemeinden Kandel und Hagenbach und die Stadt Wörth auf diesem Gebiet zusammenarbeiten“, so Michael Niedermeier, der die Idee einer „Blitzergemeinschaft“ aus vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern eruiert hat. „Der Ruf nach Tempo-30-Zonen wird an vielen Stellen immer lauter. Ob diese Regelungen auch eingehalten werden, steht aber auf einem anderen Blatt. Kontrollen sind daher aus unserer Sicht unabdingbar.“

Mit der Überwachung in „eigener Hand“ ist die Kontrolldichte höher und auch in Straßen möglich, die sonst nicht kontrolliert werden. Ziel ist die Verkehrsunfallprävention. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.

Über den Antrag zur Übernahme der KGÜ entscheidet das zuständige Landes-Ministerium des Innern und für Sport. Die kommunale Befugnis umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Ermittlung, Feststellung und Erforschung von Verkehrsverstößen sowie die Sicherung der Beweise. Das Zugriffsrecht der Polizei bei einem Verkehrsverstoß wird dadurch nicht verdrängt oder eingeschränkt. Für den Einsatz und die Bedienung der Geräte gelten die gleichen Anforderungen, wie sie die Rechtsprechung an die Qualität und Ordnungsmäßigkeit im Bußgeldverfahren bei den Polizeikräften stellt.

Die Stadtverwaltung Wörth hat sich bereit erklärt, den Prozess federführend zu übernehmen und zu gestalten. Unter der vergleichenden Betrachtung mit anderen Kommunen, die bereits KGÜ betreiben, wird von einem Personalbedarf von mindestens 2,0 bis 2,5 Personen im Außendienst und einer im Innendienst ausgegangen. Die Stadt Wörth würde auch die Verantwortung für den Fuhrpark und das Abrechnungswesen tragen. Die Mindestvertragsdauer der interkommunalen Kooperation ist auf zehn Jahre angesetzt. Der Beitritt weiterer Gebietskörperschaften ist möglich. (ebl)

Die Stadtverwaltung Wörth wie Sitz der neuen Dienstleistung. (Foto: ebl)