Neuer Ortsbürgermeister wird in Erlenbach gewählt

Gemeinderat benennt Wahlausschuss

Zentraler Treffpunkt für Rat und Vereine: das Rathaus in Erlenbach. (Foto: msc)

Erlenbach. Nachdem Ortsbürgermeister Klaus Bolz an den Folgen einer schweren Erkrankung im Juni verstarb, muss die Ortsgemeinde Erlenbach einen neuen Bürgermeister wählen. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, hat die Neuwahl des Ortsbürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen. Doch wie ist dazu der genaue Ablauf?

Zunächst hat die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde Sonntag, 30. September, für die Neuwahl des Ortsbürgermeisters festgesetzt. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am Mittwoch, 18. Juli, den für die Wahl notwendigen Wahlausschuss benannt. Dabei wurde Uwe Mühldorfer als Wahlleiter und Ingrid Nuss als stellvertretende Wahlleiterin gewählt. Bis zum 18. August, 18 Uhr, können nun Wahlvorschläge für das Amt des Ortsbürgermeisters bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder dem Wahlleiter eingereicht werden. Um für das Amt des Ortsbürgermeisters kandidieren zu können, sind ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ständiger Wohnsitz in Erlenbach sowie mindestens 25 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern erforderlich. Maik Wünstel, 1. Beigeordneter der Ortsgemeinde, erklärte, dass er sich zur Wahl stellen wird. Sollte bei mehreren Kandidaten eine Stichwahl notwendig sein, wird diese am 14. Oktober 2018 stattfinden. Die nächste Wahl des Gemeinderates findet dagegen mit Ablauf der regulären Wahlzeit im Mai 2019 statt, womit auch die Amtszeit des neugewählten Ortsbürgermeisters endet.

Des Weiteren informierte der 1. Beigeordnete Maik Wünstel, dass auf die Ausschreibung für die Sanierung der Ortsdurchfahrtsstraße nur ein Angebot abgegeben wurde. Da dies deutlich über den geschätzten Baukosten lag, beschloss der Rat einstimmig, die Ausschreibung aufzuheben und im Herbst dieses Jahres erneut auszuschreiben. Sollten dann keine günstigeren Angebote abgegeben werden, wird für die Ortsgemeinde ein Nachtragshaushalt notwendig. Mit diesem Beschluss verschiebt sich auch der Baubeginn in das kommende Jahr. (msc)